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   BGH, 17.11.1960 - I ZR 157/58   

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https://dejure.org/1960,5391
BGH, 17.11.1960 - I ZR 157/58 (https://dejure.org/1960,5391)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1960 - I ZR 157/58 (https://dejure.org/1960,5391)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1960 - I ZR 157/58 (https://dejure.org/1960,5391)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Patentrechts - Nichtigkeit eines Patentanspruchs - Klageänderung nach Ablauf einer Berufungsfrist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 157/58
    Der Umstand, daß die Klageänderung erst nach Ablauf der Berufungsfrist vorgenommen worden ist, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen; die Gründe, die den Senat veranlaßt haben, die Klageerweiterung auch nach Ablauf dieser Frist zu gestatten (BGHZ 17, 305, 307) [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53] treffen auch für die Klageänderung zu.
  • RG, 29.04.1938 - I 105/37

    1. In welchem Umfang bewirkt ein Urteil Rechtskraft, durch das die Unteransprüche

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 157/58
    Die Rückbeziehung dieses Anspruchs auf den Anspruch 1 verbietet es, ihn als selbständigen Nebenanspruch ohne eine solche Rückbeziehung aufrechtzuerhalten, denn darin läge eine unzulässige Erweiterung des nur in dieser Beschränkung angestrebten und erteilten Anspruchs; es ist aber statthaft, dem Anspruch unter Einbeziehung der Merkmale des bisherigen Anspruchs 1 selbständigen Schutz als Hauptanspruch zu gewähren, wenn er eigenen Erfindungsgehalt trägt, sich also als sog. unechter Unteranspruch erweist (RGZ 158, 385, 387).
  • BGH, 26.09.1963 - Ia ZR 194/63

    Rechtsmittel

    Die Bezugnahme auf den Hauptanspruch bedeutet, daß dessen Inhalt als Oberbegriff für die Unteransprüche gilt und zwar nicht nur dann, wenn es sich um "echte", d.h. nicht erfinderische Unteransprüche handelt, sondern auch dann, wenn diese Unteransprüche - wie die Klägerin jedenfalls für deren Kombination annimmt - eine selbständige Erfindungsqualität besitzen (RG GRUR 1937, 1067 und MuW 1940, 97; BGH Urteil vom 17. November 1960 - I ZR 157/58 - Abziehgerät).
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